Normen & Akkreditierung

Methodenvalidierung und -verifizierung nach ISO/IEC 17025

Jedes akkreditierte Ergebnis beruht auf einem Verfahren, dessen Eignung das Labor nachgewiesen hat. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Validierung und Verifizierung, was Abschnitt 7.2 verlangt und wie Sie es so dokumentieren, dass ein Begutachter es nachvollziehen kann.

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Kurz gesagt

Nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 verifiziert ein Labor Normverfahren (Abschnitt 7.2.1.5): Es weist nach, dass es ein veröffentlichtes, bereits validiertes Verfahren ordnungsgemäß durchführen und die geforderte Leistung erreichen kann, bevor es Ergebnisse berichtet. Validieren muss es Verfahren (Abschnitt 7.2.2), die nicht genormt oder selbst entwickelt sind oder als Normverfahren außerhalb ihres vorgesehenen Anwendungsbereichs bzw. verändert eingesetzt werden. Die Validierung bestimmt die für den Kundenbedarf relevanten Leistungsmerkmale — etwa Messbereich, Richtigkeit, systematische Abweichung, Wiederhol- und Vergleichpräzision, Messunsicherheit, Nachweis- und Bestimmungsgrenze, Selektivität, Linearität und Robustheit — und endet mit einer dokumentierten Aussage, dass das Verfahren für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Die Aufzeichnungen müssen das angewandte Validierungsverfahren, die Anforderungen, die ermittelten Leistungsmerkmale, die Ergebnisse und diese Aussage enthalten.

Validierung oder Verifizierung — was gilt wann?

Die Unterscheidung entscheidet darüber, wie viel Aufwand ein neues Verfahren kostet. Die Verifizierung fragt: „Können wir das richtig?“ — für ein Verfahren, das jemand anderes bereits validiert hat. Die Validierung fragt: „Leistet das Verfahren, was es soll?“ — und diese Frage muss das Labor selbst beantworten.

SituationWas verlangt ist
Veröffentlichtes Normverfahren (ISO, EN, DIN, IEC, ASTM …) unverändert angewendetVerifizierung (7.2.1.5): Nachweis, dass Sie mit Ihrem Personal, Ihren Geräten und Ihrer Umgebung die in der Norm genannte Leistung erreichen.
Neue Ausgabe einer NormVerifizierung der Änderungen — prüfen, was sich geändert hat, und die betroffenen Leistungsmerkmale erneut nachweisen.
Hausverfahren / selbst entwickeltes VerfahrenVollständige Validierung (7.2.2.1).
Normverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs (anderes Material, anderer Bereich, andere Temperatur, andere Probenart)Validierung der Erweiterung — mindestens für die Leistungsmerkmale, die die Änderung beeinflussen kann.
Normverfahren mit Änderungen (verkürzte Prüfdauer, andere Aufnahme, anderes Messprinzip)Validierung der Änderung und Bewertung ihres Einflusses auf die Ergebnisse (7.2.2.2).
Kunden- oder HerstellervorschriftGilt als nicht genormt, sofern nicht veröffentlicht und validiert — Validierung, mit den Anforderungen in Abstimmung mit dem Kunden.

In Prüflaboren für Produkte — Elektrik, Mechanik, Umwelt, Batterie, EMV — sind die meisten Verfahren Normverfahren, die Verifizierung ist also der Alltag. Validierung wird vor allem bei Kunden-Prüfspezifikationen, zeitgerafften oder verkürzten Verfahren und eigenen Prüfaufbauten fällig.

Welche Leistungsmerkmale Sie bestimmen

Abschnitt 7.2.2.3 verlangt, dass die Leistungsmerkmale eines validierten Verfahrens für den Kundenbedarf relevant sind und den festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Norm nennt typische Merkmale in einer Anmerkung; nicht alle passen zu jedem Verfahren. Wählen Sie die relevanten aus und begründen Sie die Auswahl.

LeistungsmerkmalWelche Frage es beantwortet
MessbereichIn welchem Wertebereich liefert das Verfahren gültige Ergebnisse?
Richtigkeit (systematische Abweichung)Wie weit liegt der Mittelwert von einem Referenzwert entfernt, z. B. eines zertifizierten Referenzmaterials oder Referenzverfahrens?
Präzision: WiederholpräzisionWie stark streuen Ergebnisse bei gleichem Bearbeiter, gleichem Gerät und kurzem Zeitabstand?
Präzision: Laborpräzision / VergleichpräzisionWie stark streuen Ergebnisse über Bearbeiter, Tage und Geräte hinweg — oder zwischen Laboren?
MessunsicherheitWelches Intervall um das Ergebnis enthält den wahren Wert mit angegebener Wahrscheinlichkeit?
Nachweis- / BestimmungsgrenzeWelcher kleinste Wert lässt sich sicher nachweisen bzw. quantifizieren?
Selektivität / QuerempfindlichkeitBeeinflussen andere Bestandteile, die Matrix oder Störgrößen das Ergebnis?
LinearitätIst das Signal über den Bereich proportional oder braucht es eine Korrektur?
RobustheitWie empfindlich reagieren die Ergebnisse auf kleine Änderungen der Bedingungen — Temperatur, Anzugsmoment der Aufnahme, Zeiten, Rampen?

Validierungsplan in sieben Schritten

  1. 1

    Anforderungen festlegen

    Schreiben Sie auf, was das Verfahren leisten muss: Messgröße, Bereich, geforderte Unsicherheit oder Toleranz, die Entscheidung, die auf den Ergebnissen beruht. Wo nötig, mit dem Kunden abstimmen — das ist der Maßstab für „geeignet“.

  2. 2

    Leistungsmerkmale auswählen

    Wählen Sie die für diese Anforderungen relevanten Merkmale aus und begründen Sie, welche entfallen.

  3. 3

    Akzeptanzkriterien vorab festlegen

    Vor der Messung definieren, was als bestanden gilt: z. B. systematische Abweichung innerhalb ±1 %, Wiederholstandardabweichung unter einem festen Wert. Nachträglich festgelegte Kriterien sind eine Feststellung mit Ansage.

  4. 4

    Methoden wählen

    Die Norm nennt in einer Anmerkung zu 7.2.2.1 mehrere: Referenznormale oder Referenzmaterialien, systematische Bewertung der Einflussgrößen, Robustheitsprüfung durch Variation kontrollierter Parameter, Vergleich mit einem anderen validierten Verfahren, Ringversuche sowie die Ermittlung der Messunsicherheit aus dem Verfahrensprinzip.

  5. 5

    Versuche durchführen

    Mit kalibrierten Geräten, autorisiertem Personal und aufgezeichneten Bedingungen — Validierungsdaten sind technische Aufzeichnungen wie alle anderen.

  6. 6

    Bewerten und entscheiden

    Ergebnisse mit den Akzeptanzkriterien vergleichen und die Eignungsaussage formulieren: Das Verfahren ist (oder ist nicht) für den vorgesehenen Zweck innerhalb genannter Grenzen geeignet.

  7. 7

    Freigeben und überwachen

    Verfahrensversion freigeben, Personal autorisieren und die fortlaufende Gültigkeit mit Qualitätskontrollen und Eignungsprüfungen überwachen (Abschnitt 7.7). Bei Änderungen neu validieren.

Was in den Validierungsbericht gehört

Abschnitt 7.2.2.4 nennt den Mindestinhalt der aufzubewahrenden Aufzeichnungen:

  • Das angewandte Validierungsverfahren.
  • Die Spezifikation der Anforderungen.
  • Die Ermittlung der Leistungsmerkmale des Verfahrens.
  • Die erhaltenen Ergebnisse.
  • Eine Aussage zur Gültigkeit des Verfahrens mit Angabe seiner Eignung für den vorgesehenen Gebrauch.

Für die Verifizierung ist die Norm weniger konkret, Begutachter erwarten aber dieselbe Logik im Kleinen: welche Leistung das Normverfahren angibt, was Sie gemessen haben, und die Schlussfolgerung, dass Sie sie erreichen. Halten Sie die Rohdaten rückverfolgbar — welche Prüflinge, welche Geräte, welcher Kalibrierstatus, welcher Bearbeiter.

Typische Feststellungen bei der Begutachtung

  • Ein Normverfahren wurde ohne Verifizierungsnachweis eingeführt, oder der Nachweis besteht nur aus „Verfahren funktioniert“.
  • Ein verändertes Normverfahren (kürzere Haltezeit, andere Aufnahme) wird wie das Normverfahren behandelt und wurde nie validiert.
  • Akzeptanzkriterien wurden erst festgelegt, als die Ergebnisse bekannt waren.
  • Der Validierungsbericht enthält keine Eignungsaussage.
  • Eine neue Normausgabe wurde übernommen, ohne die Änderungen zu bewerten.
  • Validierungsdaten lassen sich nicht auf die verwendeten Geräte und deren damaligen Kalibrierstatus zurückführen.
  • Personal führt das Verfahren ohne Autorisierung durch, die auf die freigegebene Verfahrensversion verweist.

Mehrere dieser Punkte sind eine Frage der Versionierung: Welche Verfahrensversion war wann freigegeben, und welche Prüfaufträge liefen mit welcher Version? Wenn Verfahrensversionen, Testsequenzen, Messgeräte und Ergebnisse in einem System verknüpft sind, beantwortet das eine Abfrage statt einer Suche in Ordnern.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Validierung und Verifizierung eines Prüfverfahrens?

Die Validierung liefert den objektiven Nachweis, dass ein Verfahren für seinen vorgesehenen Zweck geeignet ist — sie ermittelt die Leistungsmerkmale des Verfahrens. Die Verifizierung bestätigt, dass ein Labor ein bereits validiertes Verfahren, typischerweise ein Normverfahren, korrekt durchführen und dessen angegebene Leistung erreichen kann.

Müssen Normverfahren nach ISO/IEC 17025 validiert werden?

Nicht, wenn sie unverändert und innerhalb ihres Anwendungsbereichs eingesetzt werden — dann genügt die Verifizierung (7.2.1.5). Eine Validierung ist nötig, sobald ein Normverfahren verändert oder außerhalb seines vorgesehenen Anwendungsbereichs genutzt wird (7.2.2.1).

Wie viele Wiederholungen braucht eine Validierung?

Die ISO/IEC 17025 nennt keine Zahl. Sie hängt vom Leistungsmerkmal und der benötigten statistischen Sicherheit ab. Viele Labore messen für die Wiederholpräzision mindestens zehnmal und für die Laborpräzision mehrere Serien an verschiedenen Tagen oder mit verschiedenen Bearbeitern; Branchenleitfäden und die Akkreditierungsstelle können konkretere Erwartungen haben.

Wann muss ein Verfahren erneut validiert werden?

Wird ein validiertes Verfahren geändert, muss das Labor den Einfluss der Änderung bestimmen und, wenn die ursprüngliche Validierung betroffen ist, neu validieren (7.2.2.2). Typische Auslöser sind ein neues Messprinzip, neue Prüfaufbauten, erweiterte Bereiche oder neue Probenarten.

Wissen, welche Verfahrensversion welches Ergebnis erzeugt hat

TestLabIQ verknüpft Testsequenzen, Messgeräte mit Kalibrierstatus, Messdaten und Berichte — so bleiben Validierungsnachweise und Routineergebnisse rückverfolgbar.

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Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Orientierung, keine Rechts- oder Akkreditierungsberatung. Maßgeblich sind der Text der ISO/IEC 17025 in der gültigen Fassung, einschlägige Branchenleitfäden und die Auslegung der zuständigen Akkreditierungsstelle.