Normen & Akkreditierung

ISO/IEC 17025 Checkliste für Prüflabore

Was ein Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 nachweisen muss — Abschnitt für Abschnitt durchgegangen, mit den Punkten, an denen Audits in der Praxis am häufigsten hängen bleiben.

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Kurz gesagt

Die ISO/IEC 17025 ist die internationale Norm für die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien. Sie verlangt den Nachweis in fünf Blöcken: allgemeine Anforderungen (Abschnitt 4: Unparteilichkeit und Vertraulichkeit), strukturelle Anforderungen (Abschnitt 5), Ressourcen (Abschnitt 6: Personal, Räumlichkeiten, Ausrüstung, metrologische Rückführbarkeit), Prozesse (Abschnitt 7: Methoden, Handhabung von Prüfgegenständen, Aufzeichnungen, Messunsicherheit, Berichte) und das Managementsystem (Abschnitt 8). Entscheidend ist dabei nicht, dass es Regelungen gibt, sondern dass für jede einzelne Prüfung belegbar ist, wer sie wann mit welchem kalibrierten Gerät nach welcher Methode durchgeführt hat.

Was die Norm regelt — und was nicht

Die aktuelle Ausgabe ist die ISO/IEC 17025:2017, in Deutschland veröffentlicht als DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03. Sie beschreibt die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz, Unparteilichkeit und den konsistenten Betrieb von Laboratorien. Sie gilt gleichermaßen für Prüf- und Kalibrierlaboratorien, unabhängig von Größe, Branche und Anzahl der Mitarbeitenden.

Wichtig für die Abgrenzung: Die ISO/IEC 17025 ist keine Produktnorm und schreibt keine Prüfverfahren vor. Sie sagt nicht, wie Sie ein Bauteil prüfen müssen, sondern unter welchen nachweisbaren Bedingungen ein Ergebnis zustande kommen muss, damit ihm vertraut werden kann. Ebenso wenig gibt sie feste Kalibrierfristen, Aufbewahrungsdauern oder Personalschlüssel vor — diese Festlegungen trifft das Labor selbst und muss sie begründen können.

Die Akkreditierung selbst erfolgt nicht durch die Norm, sondern durch eine nationale Akkreditierungsstelle — in Deutschland die DAkkS. Eine Akkreditierung wird in der Regel für einen mehrjährigen Zyklus erteilt und durch Überwachungsbegutachtungen begleitet. Zwischen diesen Terminen muss der Nachweis durchgehend vorliegen, nicht nur zum Audittermin.

Abschnitt 4 und 5: Unparteilichkeit, Vertraulichkeit, Struktur

Die ersten beiden Anforderungsblöcke werden oft unterschätzt, weil sie wenig mit Technik zu tun haben. Genau deshalb fehlen hier häufig Dokumente.

  • Risiken für die Unparteilichkeit sind fortlaufend identifiziert und bewertet — insbesondere dort, wo das Labor Teil eines Unternehmens ist, das die geprüften Produkte selbst entwickelt oder verkauft.
  • Es ist dokumentiert, wie Druck auf Prüfergebnisse (kommerziell, finanziell, durch Vorgesetzte) erkannt und abgestellt wird.
  • Vertraulichkeit der Kundeninformationen ist geregelt, einschließlich der Fälle, in denen das Labor gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist.
  • Die Rechtsform und die Verantwortlichkeit für die Labortätigkeiten sind eindeutig festgelegt.
  • Der Umfang der Labortätigkeiten, für die Konformität mit der Norm beansprucht wird, ist klar abgegrenzt — inklusive der Tätigkeiten, die extern vergeben werden.
  • Es gibt ein Organigramm mit Leitung, Stellvertretungen und den Personen, die Ergebnisse freigeben dürfen.

Abschnitt 6: Ressourcen — Personal, Räume, Ausrüstung, Rückführbarkeit

Dieser Abschnitt ist in der Praxis der aufwendigste, weil er laufend gepflegte Nachweise verlangt statt einmalig erstellter Dokumente.

  1. 1

    Personal (6.2)

    Für jede Tätigkeit ist festgelegt, welche Kompetenz sie erfordert. Für jede Person ist belegt, dass sie diese Kompetenz besitzt: Qualifikation, Einarbeitung, Schulung, Überwachung und die formale Autorisierung für konkrete Prüfverfahren. Die Autorisierung muss aktuell sein — abgelaufene Qualifikationen sind eine der häufigsten Abweichungen.

  2. 2

    Räumlichkeiten und Umgebungsbedingungen (6.3)

    Wo Umgebungsbedingungen das Ergebnis beeinflussen (Temperatur, Feuchte, Erschütterung, elektromagnetische Störungen), sind sie spezifiziert, werden überwacht und aufgezeichnet. Bei Überschreitung ist geregelt, dass die Prüfung gestoppt oder das Ergebnis entsprechend bewertet wird.

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    Ausrüstung (6.4)

    Jedes Gerät, das das Ergebnis beeinflusst, ist eindeutig identifiziert und hat einen Datensatz mit Hersteller, Seriennummer, Standort, aktuellem Kalibrier- und Wartungsstatus, Kalibrierhistorie sowie allen Schäden, Fehlfunktionen und Reparaturen. Geräte mit überfälliger Kalibrierung oder bekanntem Defekt müssen erkennbar gesperrt sein.

  4. 4

    Metrologische Rückführbarkeit (6.5)

    Messergebnisse sind über eine ununterbrochene Kette von Kalibrierungen auf das SI-System rückführbar. Praktisch heißt das: Kalibrierscheine liegen vor, stammen von einem kompetenten Anbieter (in der Regel akkreditiert) und weisen die Messunsicherheit aus. Die Kette darf keine Lücke haben.

  5. 5

    Extern bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen (6.6)

    Für Kalibrierdienstleister, Unterauftragslabore, Referenzmaterialien und kritische Verbrauchsmaterialien sind Anforderungen definiert, die Anbieter bewertet und die Bewertung dokumentiert.

Abschnitt 7: Prozesse — von der Anfrage bis zum Bericht

Abschnitt 7 folgt dem Weg eines Auftrags durch das Labor. Die Checkliste lässt sich entsprechend als Durchlauf lesen.

AnforderungWas nachweisbar sein muss
Prüfung von Anfragen und Verträgen (7.1)Vor Annahme ist geklärt, dass Methode, Kapazität und Kompetenz zur Anforderung passen; Abweichungen vom Auftrag sind mit dem Kunden abgestimmt und dokumentiert.
Auswahl und Validierung von Methoden (7.2)Für jede Prüfung ist die angewandte Methode benannt. Normmethoden werden in der gültigen Fassung verwendet und verifiziert; hauseigene oder abgewandelte Methoden sind validiert, mit dokumentiertem Validierungsumfang.
Probenahme (7.3)Sofern das Labor selbst Proben nimmt: Probenahmeplan, Verfahren und Aufzeichnung von Ort, Zeitpunkt und Abweichungen.
Handhabung von Prüfgegenständen (7.4)Prüflinge sind vom Eingang bis zur Rückgabe eindeutig identifiziert; Transport, Lagerung, Zustand bei Eingang und Abweichungen sind aufgezeichnet.
Technische Aufzeichnungen (7.5)Die Aufzeichnungen erlauben es, eine Prüfung unter denselben Bedingungen zu wiederholen. Änderungen sind nachvollziehbar: Originalwert, geänderter Wert, Zeitpunkt und verantwortliche Person bleiben erkennbar.
Bewertung der Messunsicherheit (7.6)Beitragende Größen sind identifiziert und die Messunsicherheit ist ermittelt — bei Kalibrierlaboratorien für jede Kalibrierung, bei Prüflaboratorien zumindest dort, wo die Methode es erfordert oder die Ergebnisinterpretation davon abhängt.
Sicherstellung der Validität (7.7)Interne Qualitätskontrolle (z. B. Kontrollkarten, Mehrfachprüfungen, Retests) und externe Vergleiche (Ringversuche, Eignungsprüfungen) sind geplant, durchgeführt und ausgewertet — mit Reaktion, wenn Kriterien verletzt werden.
Berichterstattung (7.8)Prüfberichte enthalten die von der Norm geforderten Angaben, insbesondere Identifikation von Labor, Kunde und Prüfgegenstand, Methode, Datum, Ergebnisse mit Einheiten, Verantwortliche für die Freigabe und — sofern Konformitätsaussagen getroffen werden — die angewandte Entscheidungsregel.
Beschwerden und nichtkonforme Arbeit (7.9, 7.10)Beide Prozesse sind beschrieben und werden tatsächlich geführt: Bewertung, Sofortmaßnahme, Entscheidung über die Akzeptanz, gegebenenfalls Rückruf von Berichten und Information des Kunden.
Lenkung von Daten und Informationsmanagement (7.11)Labor-Informationssysteme sind vor unbefugtem Zugriff geschützt, werden gesichert, sind vor Inbetriebnahme validiert und werden nach Änderungen erneut überprüft.

Abschnitt 8: Managementsystem

Die Norm lässt hier zwei Wege zu. Option A bedeutet, dass das Labor ein Managementsystem betreibt, das die Anforderungen 8.2 bis 8.9 der ISO/IEC 17025 erfüllt. Option B bedeutet, dass das Labor bereits ein nach ISO 9001 konformes Managementsystem betreibt, das die Anforderungen der ISO/IEC 17025 mit abdeckt. Beide Wege sind gleichwertig; Option B spart Aufwand nur dann, wenn das ISO-9001-System tatsächlich gelebt wird.

  • Die Leitung hat Politik und Ziele für die Erfüllung der Norm dokumentiert und kommuniziert.
  • Dokumente sind gelenkt: Freigabe, Revisionsstand, Verfügbarkeit am Einsatzort, Rückzug veralteter Fassungen.
  • Aufzeichnungen sind gelenkt: Aufbewahrungsdauer festgelegt, vor Verlust und unbefugter Änderung geschützt, auffindbar.
  • Risiken und Chancen sind bewertet, und die daraus abgeleiteten Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit geprüft.
  • Korrekturmaßnahmen behandeln die Ursache, nicht nur das Symptom; die Wirksamkeit wird nachverfolgt.
  • Interne Audits decken alle Normabschnitte im festgelegten Zyklus ab und sind durch Personen durchgeführt, die den eigenen Bereich nicht selbst bewerten.
  • Die Managementbewertung findet geplant statt und behandelt die in der Norm genannten Eingaben, einschließlich Ergebnissen aus Ringversuchen, Beschwerden und internen Audits.

Woran es in Audits typischerweise scheitert

Die meisten Abweichungen betreffen nicht fehlende Regelungen, sondern die Lücke zwischen Regelung und tatsächlicher Praxis. Drei Muster wiederholen sich:

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    Der Nachweis existiert, ist aber nicht auffindbar

    Kalibrierschein, Schulungsnachweis und Messdatei liegen vor — verteilt auf ein Laufwerk, einen Ordner und das Postfach einer Person. Wenn das Zusammensuchen im Audit eine halbe Stunde dauert, ist das für den Begutachter ein Hinweis darauf, dass es im Tagesgeschäft nicht anders läuft.

  2. 2

    Der Gerätestatus ist nicht mit der Prüfung verknüpft

    Die Kalibrierliste zeigt, dass ein Gerät heute gültig kalibriert ist. Die eigentliche Frage im Audit lautet aber, ob es zum Zeitpunkt einer konkreten, bereits berichteten Prüfung gültig kalibriert war — und welche Berichte betroffen sind, falls nicht.

  3. 3

    Änderungen an Messdaten sind nicht nachvollziehbar

    Ein in einer Tabelle korrigierter Wert lässt sich später nicht mehr von einem ursprünglich erfassten unterscheiden. Abschnitt 7.5 verlangt aber genau diese Unterscheidbarkeit, inklusive Zeitpunkt und verantwortlicher Person.

Welchen Teil davon Software übernehmen kann

Eine Software macht ein Labor nicht normkonform — Kompetenz, Methodenvalidierung und Unparteilichkeit sind organisatorische Fragen. Was ein System abnehmen kann, ist der Nachweisteil: die Verknüpfung zwischen Prüfling, Prüfung, Gerät, Kalibrierstatus, Person und Ergebnis, die in verteilten Tabellen nur mit Disziplin entsteht und mit der Zeit erodiert.

  • Gerätestammdaten mit Kalibrierstatus und -historie, statt einer separat gepflegten Kalibrierliste (6.4, 6.5).
  • Ein Audit-Log, das Änderungen an Messdaten mit Originalwert, Zeitpunkt und Person festhält (7.5).
  • Prüfberichte, die ihre Angaben aus dem Datenbestand ziehen, statt sie vor jedem Versand manuell zusammenzustellen (7.8).
  • Abweichungen, die am betroffenen Prüfling hängen und nicht in einem E-Mail-Verlauf (7.10).
  • Qualifikationen und Autorisierungen mit Ablaufdatum, sichtbar bevor sie abgelaufen sind (6.2).

Genau diese Verknüpfungen bildet TestLabIQ ab. Wenn Sie prüfen möchten, ob das für Ihr Labor trägt, ist die Demo der kürzeste Weg — wir zeigen den Audit-Fall an Ihren eigenen Beispielen statt an einem Musterdatensatz.

Häufige Fragen zur ISO/IEC 17025

Welche Ausgabe der ISO/IEC 17025 ist aktuell?

Die ISO/IEC 17025:2017, in Deutschland veröffentlicht als DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03. Sie hat die Ausgabe von 2005 abgelöst und ist stärker prozess- und risikoorientiert aufgebaut.

Ist die ISO/IEC 17025 eine Zertifizierung oder eine Akkreditierung?

Eine Akkreditierung. Der Unterschied ist nicht nur sprachlich: Eine Zertifizierung bestätigt, dass ein Managementsystem einer Norm entspricht, eine Akkreditierung bestätigt zusätzlich die fachliche Kompetenz für konkret benannte Prüfverfahren. Die Akkreditierung wird in Deutschland von der DAkkS erteilt.

Schreibt die ISO/IEC 17025 feste Kalibrierintervalle vor?

Nein. Die Norm verlangt, dass Ausrüstung kalibriert ist, wenn die Messgenauigkeit das Ergebnis beeinflusst, und dass ein Kalibrierprogramm existiert. Die konkreten Intervalle legt das Labor selbst fest und muss die Festlegung begründen und bei Bedarf anpassen können.

Müssen kleine Labore denselben Aufwand betreiben?

Die Anforderungen gelten unabhängig von der Größe, der angemessene Umfang der Dokumentation aber nicht. Ein Labor mit drei Personen braucht kein mehrbändiges Qualitätshandbuch — es braucht denselben lückenlosen Nachweis, nur in kleinerem Maßstab.

Wie lange müssen Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Die Norm nennt keine feste Dauer. Das Labor legt die Aufbewahrungsfristen selbst fest — üblicherweise orientiert an vertraglichen Zusagen, gesetzlichen Vorgaben und der Produktlebensdauer — und muss die Aufzeichnungen über diesen Zeitraum lesbar, auffindbar und vor Veränderung geschützt halten.

Nachweise, die im Audit in Sekunden auffindbar sind

TestLabIQ verknüpft Prüfling, Gerät, Kalibrierstatus, Messdaten und Bericht — mit lückenlosem Audit-Log für jede Änderung.

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Dieser Leitfaden ist eine redaktionelle Orientierungshilfe und keine Rechts- oder Akkreditierungsberatung. Maßgeblich ist immer der Normtext der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 in der jeweils gültigen Fassung sowie die Auslegung der zuständigen Akkreditierungsstelle.