Normen & Akkreditierung

Beschwerden nach ISO/IEC 17025: Umgang nach Abschnitt 7.9

Abschnitt 7.9 verlangt einen dokumentierten Prozess für Eingang, Bewertung und Entscheidung über Beschwerden. Dieser Ratgeber zeigt die Anforderungen, einen Ablauf in sieben Schritten und typische Feststellungen im Audit.

Zuletzt aktualisiert:

Kurz gesagt

Abschnitt 7.9 der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 verlangt, dass das Labor einen dokumentierten Prozess für den Umgang mit Beschwerden hat: Eingang, Validierung, Untersuchung und Entscheidung über Maßnahmen. Der Prozess ist Kunden auf Anfrage zugänglich. Das Labor bestätigt den Eingang, untersucht die Beschwerde und teilt dem Beschwerdeführer das Ergebnis mit. Mit der Untersuchung beauftragte Personen dürfen nicht an den beanstandeten Laboraktivitäten beteiligt gewesen sein. Beschwerden sind Eingaben der Unzufriedenheit, nicht jede Rückfrage; Aufzeichnungen und ein Bezug zu Korrekturmaßnahmen (8.7) und Managementbewertung (8.9) gehören dazu.

Beschwerde, Reklamation, Rückmeldung: was gehört dazu?

Die Norm definiert eine Beschwerde als Äußerung der Unzufriedenheit durch eine Person oder Organisation gegenüber dem Labor in Bezug auf dessen Tätigkeiten oder Ergebnisse, auf die eine Antwort erwartet wird. Eine reine Rückfrage zum Bericht ist keine Beschwerde; ein Hinweis, dass ein Messwert nicht plausibel ist, kann eine sein. Zusätzlich verlangt Abschnitt 8.6 das Einholen von Rückmeldungen von Kunden, auch positiven. Beides läuft organisatorisch oft zusammen, unterscheidet sich aber in der Norm.

Faustregel: Alles, was Unzufriedenheit ausdrückt und eine Antwort erwartet, wird erfasst. Im Zweifel erfassen und bewerten, statt es als Anfrage zu behandeln und im Postfach zu verlieren.

Was Abschnitt 7.9 verlangt

UnterabschnittAnforderung
7.9.1Das Labor hat einen dokumentierten Prozess zum Erhalt, zur Bewertung und zur Entscheidung über Beschwerden.
7.9.2Eine Beschreibung des Prozesses ist auf Anfrage für jeden Interessierten verfügbar. Nach Eingang bestätigt das Labor, ob die Beschwerde die eigenen Laboraktivitäten betrifft, und wenn ja, bearbeitet es sie.
7.9.3Das Labor ist für alle Entscheidungen auf allen Stufen verantwortlich.
7.9.4Untersuchung und Entscheidung erfolgen durch Personen, die nicht an den beanstandeten Laboraktivitäten beteiligt waren.
7.9.5Der Prozess umfasst mindestens: Beschreibung des Erhalts, der Validierung und der Untersuchung; Verfolgung und Aufzeichnung samt Maßnahmen; Sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden.
7.9.6Das Labor bestätigt den Eingang und liefert dem Beschwerdeführer Fortschrittsberichte und das Ergebnis.
7.9.7Das Ergebnis wird von Personen kommuniziert oder geprüft, die nicht an der Beschwerde beteiligt waren.
7.9.8Soweit möglich teilt das Labor dem Beschwerdeführer das Ende der Bearbeitung formell mit.

Ablauf in sieben Schritten

  1. 1

    Eingang erfassen

    Jede Beschwerde bekommt eine Nummer, Datum, Absender, Kanal (E-Mail, Telefon, Portal) und den Kern des Anliegens. Auch mündliche Beschwerden werden festgehalten.

  2. 2

    Eingang bestätigen

    Dem Beschwerdeführer kurz schriftlich mitteilen, dass die Beschwerde angekommen ist, wer sie bearbeitet und bis wann er mit einer Antwort rechnen kann.

  3. 3

    Validieren

    Betrifft die Beschwerde die Laboraktivitäten? Wenn nein, begründet zurückmelden. Wenn ja, den betroffenen Auftrag, Bericht und die beteiligten Personen identifizieren.

  4. 4

    Unabhängig untersuchen

    Eine Person, die nicht an der Prüfung beteiligt war, prüft Rohdaten, Bericht, Kalibrierstatus und Bedingungen. Befund und Ursache festhalten.

  5. 5

    Entscheiden und Maßnahmen festlegen

    Bericht berichtigen, Prüfung wiederholen, Erklärung liefern oder die Beschwerde als unbegründet abweisen. Bei einem Fehler zusätzlich nicht konforme Arbeit (7.10) und Korrekturmaßnahme (8.7) prüfen.

  6. 6

    Ergebnis mitteilen

    Dem Beschwerdeführer Ergebnis und Maßnahmen mitteilen, kommuniziert oder geprüft durch eine unbeteiligte Person. Bei Berichtsänderung nach 7.8.8 den korrigierten Bericht gesondert kennzeichnen.

  7. 7

    Abschließen und auswerten

    Fristgerecht abschließen und die Auswertung aller Beschwerden in die Managementbewertung geben: Anzahl, Themen, Bearbeitungsdauer, Wiederholungen.

Typische Feststellungen im Audit

  • Es gibt keinen dokumentierten Beschwerdeprozess, oder er ist Kunden nicht zugänglich.
  • Beschwerden gehen per E-Mail ein, werden aber nicht zentral erfasst; es gibt keine Liste und keine Nummern.
  • Der Eingang wird nicht bestätigt, Fortschritt und Ergebnis werden nicht mitgeteilt.
  • Die Untersuchung führt die Person durch, die die Prüfung ausgeführt hat.
  • Aus berechtigten Beschwerden folgt keine Korrekturmaßnahme und keine Prüfung weiterer Aufträge.
  • Die Auswertung der Beschwerden fehlt in der Managementbewertung.

Werkzeuge und Datenquellen

Für die Bearbeitung genügt ein Register mit Nummer, Status, Verantwortlichem und Fristen. Entscheidend ist, dass die Untersuchung schnell an die Rohdaten kommt: Welche Probe, welches Prüfmittel, welche Messreihe, welche Version des Berichts?

TestLabIQ verknüpft Aufträge, Prüflinge, Messdaten, Abweichungen, Berichte und ein Audit-Log aller Änderungen, und im Kundenportal sehen Auftraggeber den Stand ihrer Aufträge. Das verkürzt die Untersuchung. Ein eigenes Beschwerderegister mit Fristen und Eskalation bietet die Anwendung nicht; dafür genügt eine gepflegte Tabelle oder Ihr QM-System.

Häufige Fragen

Was verlangt Abschnitt 7.9 der ISO 17025?

Einen dokumentierten Prozess für Eingang, Bewertung und Entscheidung über Beschwerden, mit Eingangsbestätigung, unabhängiger Untersuchung, Aufzeichnung der Maßnahmen und Mitteilung des Ergebnisses an den Beschwerdeführer.

Wer darf eine Beschwerde untersuchen?

Personen, die nicht an den beanstandeten Laboraktivitäten beteiligt waren. Das Ergebnis wird ebenfalls von einer unbeteiligten Person kommuniziert oder geprüft.

Gibt es feste Fristen für die Bearbeitung?

Die Norm nennt keine Fristen. Legen Sie eigene fest, zum Beispiel Eingangsbestätigung binnen zwei Arbeitstagen und Abschluss in 30 Tagen, und dokumentieren Sie sie im Prozess.

Ist jede Kundenrückfrage eine Beschwerde?

Nein. Eine Beschwerde drückt Unzufriedenheit aus und erwartet eine Antwort. Reine Rückfragen sind keine, im Zweifel aber besser erfassen und bewerten.

Wie hängen Beschwerden und Korrekturmaßnahmen zusammen?

Eine berechtigte Beschwerde weist oft auf nicht konforme Arbeit (7.10) hin und löst eine Korrekturmaßnahme (8.7) aus. Beschwerden gehören zu den Eingaben der Managementbewertung (8.9) und können das Risikoregister (8.5) verändern.

Beschwerden schnell bis zu den Rohdaten zurückverfolgen

TestLabIQ verknüpft Aufträge, Messdaten, Berichte und Änderungen, damit die Untersuchung nicht an der Suche scheitert.

Kostenlose Demo buchen

Dieser Ratgeber dient der redaktionellen Orientierung und ist keine Auslegung der Norm. Prüfen Sie stets den aktuellen Normtext und die Vorgaben Ihrer Akkreditierungsstelle.