Normen & Akkreditierung

Dokumentenlenkung nach ISO/IEC 17025: Dokumente und Aufzeichnungen lenken

Veraltete Anweisungen am Arbeitsplatz und Aufzeichnungen, die niemand findet, gehören zu den häufigsten Feststellungen im Audit. Dieser Ratgeber zeigt, was die Abschnitte 8.2, 8.3 und 8.4 verlangen und wie die Lenkung im Laboralltag funktioniert.

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Kurz gesagt

Die DIN EN ISO/IEC 17025:2018 verlangt in Abschnitt 8.3 (Option A), dass Dokumente des Managementsystems gelenkt werden: Sie werden vor der Herausgabe auf Angemessenheit freigegeben, bei Bedarf überprüft und aktualisiert, Änderungen und aktueller Revisionsstand sind erkennbar, die relevanten Fassungen stehen an den Einsatzorten bereit, und ungültige Dokumente sind gegen unbeabsichtigte Verwendung geschützt. Abschnitt 8.4 verlangt getrennt davon, dass Aufzeichnungen gekennzeichnet, gespeichert, geschützt, gesichert, aufbewahrt und wiederauffindbar sind, mit festgelegten Aufbewahrungsfristen. In der Praxis heißt das: eine gelenkte Dokumentenliste mit Verantwortlichem, Revision und Freigabe, ein Ort, an dem nur gültige Fassungen verwendet werden, und eine definierte Aufbewahrungsfrist je Aufzeichnungsart.

Dokumente und Aufzeichnungen: zwei verschiedene Lenkungen

Dokumente legen fest, wie etwas getan wird, und werden im Lauf der Zeit überarbeitet: Qualitätshandbuch, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Formulare, Prüfverfahren, Richtlinien. Aufzeichnungen belegen, dass etwas getan wurde, und werden danach nicht mehr verändert: Kalibrierzertifikate, Rohdaten, Prüfberichte, Auditberichte, Schulungsnachweise. Beides zu vermischen ist die Ursache vieler Feststellungen, denn der Umgang ist gegensätzlich: Dokumente müssen aktualisiert, Aufzeichnungen unverändert bewahrt werden.

AspektDokumente (8.3) und Aufzeichnungen (8.4)
BeispieleDokumente (8.3): Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Formulare, Methodenbeschreibungen, externe Normen — Aufzeichnungen (8.4): Prüfberichte, Rohdaten, Kalibrierzertifikate, Audit- und Schulungsnachweise
ÄnderungenDokumente (8.3): Werden überarbeitet und neu freigegeben, alte Fassungen zurückgezogen — Aufzeichnungen (8.4): Werden nie überschrieben; Korrekturen nachvollziehbar mit Datum und Person
LeitfrageDokumente (8.3): Ist das die aktuell gültige Fassung? — Aufzeichnungen (8.4): Finden wir es wieder, und ist es unverändert?
ZeitbezugDokumente (8.3): Gültig ab … bis zur Ablösung — Aufzeichnungen (8.4): Aufbewahrung über eine festgelegte Frist

Was Abschnitt 8.3 an Dokumente verlangt

  • Freigabe: Jedes Dokument wird vor der Herausgabe von autorisierten Personen auf Angemessenheit freigegeben.
  • Regelmäßige Überprüfung: Dokumente werden periodisch überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  • Kennzeichnung: Änderungen und der aktuelle Revisionsstand sind erkennbar.
  • Verfügbarkeit: Die relevanten Fassungen stehen an den Einsatzorten bereit, die Verteilung ist gelenkt.
  • Eindeutigkeit: Jedes Dokument hat eine eindeutige Kennung, einen Titel und einen Revisionsstand.
  • Ungültige Dokumente: Sie werden gegen unbeabsichtigte Verwendung gesichert und, wenn aufbewahrt, entsprechend gekennzeichnet.

Auch externe Dokumente gehören dazu. Prüfnormen, Herstellerhandbücher und Kundenspezifikationen, von denen Ihre Verfahren abhängen, stehen in derselben Liste, mit Angabe der gültigen Ausgabe und des Datums der letzten Prüfung.

Was Abschnitt 8.4 an Aufzeichnungen verlangt

  • Aufzeichnungen aus Laboraktivitäten werden angelegt und aufbewahrt: technische Aufzeichnungen (7.5) ebenso wie Aufzeichnungen des Managementsystems.
  • Die Lenkung umfasst Kennzeichnung, Speicherung, Schutz, Sicherung, Archivierung, Wiederauffinden, Aufbewahrungsdauer und Vernichtung.
  • Aufbewahrungsfristen sind festgelegt — durch das Labor, den Vertrag oder gesetzliche Vorgaben, es gilt die längste.
  • Aufzeichnungen werden vertraulich und sicher gehalten; der Zugriff ist auf berechtigte Personen beschränkt.
  • Technische Aufzeichnungen erlauben es, die Tätigkeit unter möglichst gleichen Bedingungen zu wiederholen.

Bei elektronischen Aufzeichnungen kommt hinzu: Das Labor muss zeigen können, dass Daten vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Änderung geschützt sind und dass Sicherungen tatsächlich wiederherstellbar sind.

Dokumentenlenkung in sechs Schritten aufbauen

  1. 1

    Dokumentenliste anlegen

    Eine Liste aller gelenkten Dokumente mit Kennung, Titel, Verantwortlichem, Revision, Freigabedatum und Ablageort. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht gelenkt.

  2. 2

    Rollen festlegen

    Wer erstellt, wer prüft, wer gibt frei, wer veröffentlicht. Wenige klare Rollen; die Qualitätsleitung verantwortet das System, nicht jedes einzelne Dokument.

  3. 3

    Nummerierung und Revisionsschema festlegen

    Ein einfaches Kennungssystem und Revisionsbuchstaben oder -nummern, mit kurzem Änderungshinweis je Revision.

  4. 4

    An einem Ort veröffentlichen

    Mitarbeitende nutzen eine Quelle für aktuelle Fassungen. Ausdrucke sind als ungelenkt gekennzeichnet oder mit Verteilerliste gelenkt.

  5. 5

    Sauber zurückziehen

    Mit der Freigabe einer neuen Revision verschwindet die alte am selben Tag aus dem Arbeitsbereich und wird mit Vermerk „ersetzt“ archiviert.

  6. 6

    Termingerecht überprüfen

    Ein Prüfintervall je Dokumentart festlegen und in der Liste nachhalten, damit Überprüfungen nicht vom Erinnern abhängen.

Typische Feststellungen im Audit

  • Eine Arbeitsanweisung am Prüfplatz ist eine ältere Revision als die in der Dokumentenliste.
  • Dokumente tragen keinen Revisionsstand oder keine Freigabe, oder die freigebende Person ist nicht autorisiert.
  • Externe Normen werden ohne Ausgabedatum zitiert, oder eine zurückgezogene Ausgabe ist noch im Einsatz.
  • Aufbewahrungsfristen sind nicht festgelegt oder weichen in der Praxis von der Verfahrensanweisung ab.
  • Aufzeichnungen wurden korrigiert, ohne dass nachvollziehbar ist, wer was wann geändert hat.
  • Elektronische Daten liegen auf einem lokalen Laufwerk ohne Sicherung und Zugriffsschutz.

Werkzeuge: vom Ordner zum Dokumentenmanagementsystem

Für ein kleines Labor genügt ein Laufwerk mit strengen Namenskonventionen, solange die Dokumentenliste gepflegt und die Zugriffsrechte stimmen. Mit der Zahl der Dokumente und Personen steigt der Aufwand. Eigene QM- oder Dokumentenmanagementsysteme bringen Freigabe-Workflows, automatische Revisionshistorie und Erinnerungen an Überprüfungen.

  • Erst den Prozess festlegen (Freigabe, Verteilung, Überprüfung), dann das Werkzeug wählen.
  • Technische Aufzeichnungen — Messdaten, Testfälle, Berichte — nah am Test halten, damit Rohdaten und Bericht verknüpft bleiben.
  • Änderungen an Aufzeichnungen müssen eine Änderungshistorie mit Benutzer und Zeitstempel hinterlassen.
  • Prüfen, wie jedes Werkzeug mit Versionen umgeht: Manche speichern Dateien ganz ohne Revisionsverwaltung.

TestLabIQ hält technische Aufzeichnungen — Testfälle, Messdaten, Freigaben und Berichte — zusammen mit einem Audit-Log. Die allgemeine Dokumentenablage ist eine einfache Ordnerstruktur ohne Versionierung und Freigabe-Workflow; für gelenkte Verfahrensanweisungen mit Revisionsstand kombinieren Sie sie mit einem Dokumentenmanagement- oder QM-Werkzeug.

Häufige Fragen

Was verlangt die ISO 17025 an Dokumentenlenkung?

Abschnitt 8.3 verlangt, dass Dokumente vor der Herausgabe freigegeben, überprüft und aktualisiert werden, eine eindeutige Kennung mit Revisionsstand tragen, an den Einsatzorten verfügbar sind und als ungültige Fassungen gegen unbeabsichtigte Verwendung geschützt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Dokument und Aufzeichnung?

Ein Dokument legt fest, wie etwas getan wird, und wird mit der Zeit überarbeitet, zum Beispiel eine Verfahrensanweisung. Eine Aufzeichnung belegt, dass etwas getan wurde, zum Beispiel ein Prüfbericht oder Kalibrierzertifikat, und darf nachträglich nicht verändert werden.

Wie lange müssen Aufzeichnungen nach ISO 17025 aufbewahrt werden?

Die Norm nennt keine feste Frist. Das Labor legt Aufbewahrungsfristen je Aufzeichnungsart fest und berücksichtigt dabei Kundenverträge und gesetzliche Vorgaben; es gilt die längste anwendbare Frist.

Müssen auch externe Normen und Handbücher gelenkt werden?

Ja. Externe Dokumente, von denen Ihre Verfahren abhängen, gehören mit ihrer gültigen Ausgabe in die Dokumentenliste, und das Labor prüft regelmäßig, ob die verwendete Ausgabe noch aktuell ist.

Genügt ein Laufwerk für gelenkte Dokumente?

In einem kleinen Labor ja, wenn Sie eine Dokumentenliste führen, Revisionen eindeutig benennen, Schreibrechte beschränken und alte Fassungen konsequent zurückziehen. Größere Labore profitieren meist von einem System mit Freigabe-Workflow und Revisionshistorie.

Prüfaufzeichnungen, die man wiederfindet

TestLabIQ hält Testfälle, Messdaten, Freigaben und Berichte zusammen, mit Audit-Log für jede Änderung.

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Dieser Ratgeber dient der redaktionellen Orientierung und ist keine Auslegung der Norm. Prüfen Sie stets den aktuellen Normtext und die Vorgaben Ihrer Akkreditierungsstelle.